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   BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66   

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https://dejure.org/1966,1801
BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66 (https://dejure.org/1966,1801)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1966 - IV C 7.66 (https://dejure.org/1966,1801)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1966 - IV C 7.66 (https://dejure.org/1966,1801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Anmeldung; Entfernung der Grundstücke; Entfernungsgewinn; Entfernungsverlust; Erschließung; Erschließung außerhalb des Verfahrensgebietes; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung; Nutzung; Nutzungsfähigkeit; Zeitpunkt; Zeitpunkt der Wertgleichheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RdL 1966, 268
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie bereits im Urteil vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 = BVerwGE 8, 343 -, damals noch in Anwendung der Reichsumlegungsordnung, zurückgewiesen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es aber nicht entscheidend auf die zur maßgeblichen Zeit ausgeübte oder beabsichtigte Nutzung an, sondern auf die durch die Lage bedingte (objektive) Nutzungsfähigkeit des Grundstücks (BVerwGE 2, 154; 8, 343).

    In dem erneuten Verfahren wird das Flurbereinigungsgericht festzustellen haben, ob das Grundstück 1329 am Bewertungsstichtag nach den in BVerwGE 8, 343 (345) näher dargelegten Grundsätzen als in absehbarer Zeit wahrscheinlich bebauungsfähig anzusehen war.

    Sollte es zu einer Bejahung dieser Frage gelangen, so wird es den Wert des Grundstücks gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewertung von Bauland (baureifes Land und Bauerwartungsland) festzustellen (BVerwGE 2, 154; 4, 191; 8, 343 (346 ff.)) und eine wertgleiche Abfindung der Klägerin herbeizuführen haben.

  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es aber nicht entscheidend auf die zur maßgeblichen Zeit ausgeübte oder beabsichtigte Nutzung an, sondern auf die durch die Lage bedingte (objektive) Nutzungsfähigkeit des Grundstücks (BVerwGE 2, 154; 8, 343).

    Sollte es zu einer Bejahung dieser Frage gelangen, so wird es den Wert des Grundstücks gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewertung von Bauland (baureifes Land und Bauerwartungsland) festzustellen (BVerwGE 2, 154; 4, 191; 8, 343 (346 ff.)) und eine wertgleiche Abfindung der Klägerin herbeizuführen haben.

  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66
    Sollte es zu einer Bejahung dieser Frage gelangen, so wird es den Wert des Grundstücks gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewertung von Bauland (baureifes Land und Bauerwartungsland) festzustellen (BVerwGE 2, 154; 4, 191; 8, 343 (346 ff.)) und eine wertgleiche Abfindung der Klägerin herbeizuführen haben.
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Kommt die Vorinstanz im weiteren Verfahren zu dem Ergebnis, daß das von der Klägerin in die Flurbereinigung eingebrachte Flurstück Nr. 1445 als begünstigtes Agrarland anzusehen und wegen dieses Umstandes wertmäßig höher einzustufen ist, als dies bisher geschehen ist, und hält es das Flurbereinigungsgericht nach § 134 FlurbG für gerechtfertigt, der Klägerin Nachsicht zu gewähren (zur Nachsichtgewährung im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren vgl. z.B. BVerwGE 15, 271 ), so hat es die ursprünglich festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung zu aktualisieren (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG 4 C 7.66 - ; Beschluß vom 31. Januar 1979 - BVerwG 5 B 72/76.77 - ; BVerwGE 82, 313 ) und alsdann, weil sich Einlage und Abfindung nach einer Änderung dieser Ergebnisse zugunsten der Klägerin nicht mehr entsprechen, deren Landabfindung neu festzusetzen.
  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. BVerwGE 8, 343; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

    Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 9* Juni 1959 [BVerwGE 8, 343]; vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    In diesem Zeitpunkt muß daher die Gleichwertigkeit von Einlage und Zuteilung bestehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - (BVerwGE 8, 343) und vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - (RdL 1966, 268) entschieden hat.
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 4.72

    Beeinträchtigung einer gleichwertigen Abfindung im Flurbereinigungsrecht durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, ob ein Grundstück die Eigenschaft als Bau- oder Bauerwartungsland besitzt, nach dem Zeitpunkt der vorzeitigen Ausführungsanordnung und nicht nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung zu beantworten (Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 5 B 124.86

    Voraussetzungen für die Änderung eines Flurbereinigungsplans nach der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit der Abfindung regelmäßig auf eine Vergleichsbetrachtung der gesamten Einlage mit der Gesamtabfindung abzustellen (vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG 4 C 7.66 - ), so daß ein gesonderter Vergleich bestimmter Grundstücke nur ausnahmsweise in Betracht kommen kann.
  • BVerwG, 11.01.1989 - 5 B 123.87

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit einer bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist stets die gesamte Einlage der gesamten Abfindung gegenüberzustellen und darauf zu achten, daß der Tauschwert der Gesamtzuweisung dem Tauschwert der Gesamteinlage entspricht, so daß keine Verschlechterung in der bisherigen Nutzungsart eintritt (vgl. Urteile vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240/241> und 3. Juni 1966 - BVerwG 4 C 7.66 - ).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 5 B 55.86

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintretens der

    Bei dieser Sachlage, von der nach § 137 Abs. 2 VwGO auszugehen ist, weil die Klägerin insoweit Verfahrensrügen nicht erhoben hat, kann auch eine Abweichung von dem von der Klägerin weiter angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1966 - BVerwG 4 C 7.66 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 6) nicht angenommen werden.
  • BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Frage, ob ein Grundstück die Eigenschaft als Bau- oder Bauerwartungsland besitzt, ist demzufolge nach dem Zeitpunkt der vorzeitigen Ausführungsanordnung und nicht nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung zu beantworten (Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1978 - 1 U 156/77
    Dies entspricht der vom BVerwG noch unter der Geltung der früheren Reichsumlegungsordnung begründeten und in der Folgezeit nach Inkrafttreten des Flurbereinigungsgesetzes ständig fortgeführten Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 8, 343; RdL 1966, 268 und 1970, 20; AgrarR 1973, 333).
  • VGH Hessen, 05.08.1976 - III F 10/74
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